Wichtige Information:

(aktueller Stand: 15. 9. 2009)

Fordert die Herausgabe eures Eigentums!

An dieser Stelle möchten wir mitteilen, dass die Polizei einige der sichergestellten Gegenstände bereits an die Eigentümer herausgegeben hat. Fragt bitte in eurer Gruppe und eurer Region nach, ob Aktivisten noch auf die herausgabe warten. Bei Fragen nehmt bitte Kontakt mit uns auf - Wir können bei der Herausgabe, bzw. der Rückgabe der Gegenstände behilflich sein.

Notfalls ruft auf der Dienststelle an, verlangt nach UWE BAUM vom Staatsschutz und erinnert diesen an seine Zusage, dass er persönlich Sorge tragen will, dass Ihr euer Eigentum zurück bekommt. Lasst euch nicht von ihm oder seinen Gehilfen abwimmeln. Hier die Telefonnummer der Dienststelle: 05021/9778-0

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Fordert die Rücksendung eures Eigentums!

Da es den betroffenen Teilnehmern nicht zugemutet werden kann, die rechtswidrig sichergestellten Gegenstände in Bad Nenndorf abzuholen, haben wir ein weiteres Musterschreiben verfasst, welches betroffene Personen an die zuständige Polizeidiensstelle geschicken.

Schickt dieses Schreiben bitte per Fax an 05021/9778-250 oder postalisch an:

Polizeiinspektion Nienburg/ Schaumburg
Amalie-Thomas- Platz 1
31582 Nienburg

Musterschreiben an die PI Nienburg / Schaumburg:

Name und Anschrift

An die
Polizeiinspektion Nienburg/ Schaumburg
Amalie-Thomas- Platz 1
31582 Nienburg

Ort und Datum

Betr.: Rücksendung meines rechtswidrig sichergestellten Eigentums

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bezug auf die rechtswidrige Sicherstellung am 1. August 2009 in Bad Nenndorf teile ich mit, dass es dass ich Sie auffordere mir mein Eigentum an meine Wohnanschrift zu übersenden.

Am 1. August 2009 wurde bei mir [GEGENSTÄNDE HIER EINTRAGEN] beschlagnahmt. Für eine Übersendung räume ich Ihnen eine Frist von acht Tagen nach Erhalt des Schreibens ein.

Weiter teile ich mit, dass ich sie auffordere mir das Eingangsdatum meines Schreibens zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen

Name und Unterschrift

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An dieser Stelle möchten wir die betroffenen Aktivisten über die Maßnahmen der Polizeieinsatzleitung und die daraus resultierenden Folgen informieren. Am Ende der Nachricht befindet sich das von der Polizeibehörde verschickte Schreiben, in welchem betroffenen Personen die Vernichtung der beschlagnahmten Gegenstände angedroht wird. Zur Zeit lassen wir das Schreiben durch unsere Juristen prüfen, dennoch seid Ihr gefragt.

Werdet aktiv! Fordert die Polizei auf euch die Gründe der Beschlagnahme zu benennen. Fordert die Polizeibehörde auf, dass eure Gegenstände an eine Polizeidienststelle in eurer Nähe verbracht werden. Der Staatsschutzleiter UWE BAUM hat in diesem Zusammenhang zugesichert, dass er persönlich dafür Sorge tragen will, dass eine Übersendung an andere Dienststellen erfolgen kann.

Notfalls ruft auf der Dienststelle an, verlangt nach UWE BAUM und erinnert diesen an seine Zusage. Lasst euch nicht von seinen Gehilfen abwimmeln. Hier die Telefonnummer der Dienststelle: 05021/9778-0

Anhang:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg, Amalie-Thomas Platz 1, 31582 Nienburg

Sicherstellung von Gegenständen im Vorfeld einer Versammlung am 01.08.2009 in Bad Nenndorf

Sehr geehrter Herr Treuherz,
Am 01.08.2009 wurden im Rahmen einer Kontrolle in Bad Nenndorf folgende Gegenstände von Ihnen sichergestellt:

1 Kapuzenpullover
1 Tuch

Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes und Fortfall des Grundes für die Sicherstellung kann nunmehr die Aushändigung erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, die Gegenstände ab Montag, dem 10.08.2009 beim PK in Bad Nenndorf abzuholen!

Sollte bis zum 31.08.2009 keine Abholung erfolgen oder eine anderweitige Nachricht erfolgen, so gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an den Gegenständen haben und werden diese vernichten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jahn, KOK'in

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Wie bereits am Sonnabend angekündigt, werden wir natürlich alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen die unserer Ansicht nach rechtswidrigen Beschlagnahme von schwarzer Kleidung, Handschuhen, Sonnenbrillen, etc. einlegen. Um die genauen Ausmaße der Polizeiwillkür genauer nachvollziehen zu können, sind wir allerdings auf Eure Mithilfe angewiesen.

Wir veröffentlichen daher im Anhang eine Vorlage und zwei Beispiele für ein Schreiben, das nach Möglichkeit jeder Betroffene an die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg richtet. Mit dem Schreiben wird eine schriftliche Begründung für die Handlung der Polizei beantragt.

Alle Teilnehmer, denen Kleidungsstücke unrechtmäßig durch Polizei oder Behörde abgenommen wurden, sollen uns unverzüglich kontaktieren. Bitte schickt uns auch Gedächtnisprotokolle zu dem Fehlverhalten von Polizei und Behörde an unsere Kontaktanschrift.

Beachtet daher weitere Hinweise auf unserer Netzseite und informiert die Kameraden!

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Was ich tun muss:

  1. Die Vorlage ausfüllen, ausdrucken und an die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg senden.
  2. Eine Kopie des Schreibens an kontakt@gedenken-badnenndorf.info senden, damit wir einen Überblick über die vielen Einzelfälle haben.
  3. Auf Antwort warten und nach Erhalt der Antwort sich wiederum bei kontakt@gedenken-badnenndorf.info melden und nach Möglichkeit die Antwort an uns in Kopie weiterleiten. Wir werden dann in Absprache mit unseren Anwälten dafür sorgen, dass der Rechtskampf möglichst effektiv geführt wird.

Zur Vorlage:

Die folgende Vorlage müsst Ihr um eine möglichst konkrete Schilderung des konkreten Sachverhaltes ergänzen, ausdrucken und an die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg senden.

Vergesst nicht die Vorlage um alle für die Einordnung des Sachverhalts wichtigen Infos zu ergänzen. Fragen die Ihr Euch beim Ausfüllen der Vorlage stellen solltet sind mindestens:

  • Wann wurde ich von der Polizei kontrolliert?
  • Wo wurde ich von der Polizei kontrolliert?
  • Wurde etwas sichergestellt?
  • Wenn ja, was wurde sichergestellt (Art des Gegenstandes, Farbe, Größe, Hersteller, usw.)?
  • Wenn ja, habe ich etwas schriftliches von der Polizei dazu erhalten?
  • Habe ich den Namen des Polizisten der die Maßnahme gegen mich durchgeführt hat?

## Die Vorlage:

Name und Anschrift

 


An die
Polizeiinspektion Nienburg/ Schaumburg
Amalie-Thomas- Platz 1
31582 Nienburg

Ort und Datum

Betr.: Versammlung am 1. August 2009 in Bad Nenndorf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. August 2009 wollte ich am Trauermarsch in Bad Nenndorf teilnehmen. Gegen ….Uhr am …. wies mich ein Polizeibeamter an, ein weißes T-Hemd anzuziehen.
[Möglichst präzise Schilderung des Ablaufs.]

Eine Begründung für diese Anordnung wurde nicht erteilt. Ich beantrage daher die Erteilung einer schriftlichen Begründung dieses Verwaltungsaktes in den nächsten 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens.

[Sofern etwas beschlagnahmt oder sichergestellt wurde, den folgenden Text stehen lassen, ansonsten bitte entfernen.] Weiter teile ich Ihnen an dieser Stelle mit, dass ich die sofortige Herausgabe der sichergestellten Gegenstände fordere.


Mit freundlichen Grüßen

Name und Unterschrift


## Die Beispiele:

# Beispiel 1:

Mäxchen Treuherz
Musterstraße 28
12345 Musterstadt

An die
Polizeiinspektion Nienburg/ Schaumburg
Amalie-Thomas- Platz 1
31582 Nienburg


04.08.2009, Musterstadt

Betr.: Versammlung am 1. August 2009 in Bad Nenndorf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. August 2009 wollte ich am Trauermarsch in Bad Nenndorf teilnehmen. Gegen 12.30 Uhr an der Kontrollstelle der Polizei am Bahnhof Bad Nenndorf, wies mich ein Polizeibeamter an ein weißes T-Hemd anzuziehen. Der eigentlich von mir mitgeführte schwarze Kapuzenpullover, der Marke "MäxchenT" in Größe XL, wurde dabei sichergestellt. Ein Beschlagnahmungsprotokoll wurde mir nicht ausgestellt. Der Polizeibeamte der mich kontrolliert hat, weigerte sich mir seinen Namen zu nennen.

Eine Begründung für diese Anordnung wurde nicht erteilt. Ich beantrage daher die Erteilung einer schriftlichen Begründung dieses Verwaltungsaktes in den nächsten 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens.

Weiter teile ich Ihnen an dieser Stelle mit, dass ich die sofortige Herausgabe der sichergestellten Gegenstände fordere.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mäxchen Treuherz

 

# Beispiel 2:

Mäxchen Treuherz
Musterstraße 28
12345 Musterstadt

 

An die
Polizeiinspektion Nienburg/ Schaumburg
Amalie-Thomas- Platz 1
31582 Nienburg


Betr.: Versammlung am 1. August 2009 in Bad Nenndorf

04.09.2009, Musterstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. August 2009 wollte ich am Trauermarsch in Bad Nenndorf teilnehmen. Gegen 12.45 Uhr an der Kontrollstelle der Polizei am Bahnhof Bad Nenndorf wies mich ein Polizeibeamter an, ein weißes T-Hemd anzuziehen.

Eine Begründung für diese Anordnung wurde nicht erteilt. Ich beantrage daher die Erteilung einer schriftlichen Begründung dieses Verwaltungsaktes in den nächsten 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mäxchen Treuherz

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DEN GEIST KÖNNT IHR NICHT KNECHTEN!

Es braust durch unsre Tage
Ein Wort, das Kraft uns gibt,
Davor die feige Klage
Wie Laub im Wind zerstiebt:
"Mag man uns heut entrechten!
Wie hart der Druck auch sei -
Den Geist könnt ihr nicht knechten,
Der Geist bleibt ewig frei!"


An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf Inhalte fremder Netzseiten haben. Es ist nicht in unserem Sinne, dass unserer Aufruf im Zusammenhang mit Aufrufen zu Gewalt- oder Straftaten veröffentlicht wird. Wir fordern daher ausdrücklich auf dieses zu unterlassen.

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